Die Organspende

In den europäischen Ländern ist die Organspende und Transplantation in ihren Grundprinzipien einheitlich geregelt. Der Hirntod ist als der Zeitpunkt des Todes akzeptiert, ab dem eine Organentnahme zulässig ist, sofern sie gestattet ist.
Hinsichtlich des Einverständnisses zur Organentnahme gibt es die Widerspruchslösung und die Zustimmungslösung. In fast allen europäischen Ländern mit rechtlicher Regelung der Organspende einschließlich der Todesfrage besteht eine höhere Bereitschaft zur Organspende als in Deutschland. In keinem europäischen Land wird die sog. enge Zustimmungslösung praktiziert, wie sie von wenigen in Deutschland aufgrund ihrer persönlichen Definition vom Lebensende beim irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen favorisiert wurde. In Europa hätte dieser Alleingang die bisherige Kooperation in der Transplantation gesprengt. Leidtragende wären die deutschen Patienten gewesen, die mangels Spenderorgan keine Chance bekommen. Nach verschiedenen Umfragen haben nur 5% bis 15% der Deutschen einen Organspendeausweis, 60% bis 80% wären jedoch zur Organspende bereit.

Bei der Organspende und Transplantation gibt es länderübergreifende, eng zusammenarbeitende Organisationen. Neben der Organvergabe sind sie für die Kommunikation der Zentren untereinander und die Qualitätssicherung zuständig. Für die Benelux-Staaten, Deutschland, Österreich, Kroatienund Slowenien ist die Organisation Eurotransplant zuständig.

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