Ablauf der Organspende
Man unterscheidet zwischen Lebendspenden - z. B. Nieren, die nur zwischen
nahen Verwandten oder Angehörigen möglich sind - und Spenden nach dem Tod.
Die beiden wichtigsten Voraussetzungen einer postmortalen Spende sind
- der Tod des Spenders
- die Einwilligung in eine Organentnahme, wobei der Wille des Verstorbenen
entscheidend ist.Hat dieser zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben,
ist der nächste
Angehörige zu einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen berufen.
Um Missbrauchsmöglichkeiten so weit wie nur irgend möglich auszuschließen,
sieht das Transplantationsgesetz eine Trennung der drei Bereiche
- Organentnahme,
- Organvermittlung und
- Transplantation
vor.
Organentnahme
Nur unter der Voraussetzung, dass der Hirntod eingetreten ist, ist eine Organentnahme
zulässig. Der Hirntod muss von zwei hierfür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander
festgestellt werden. Beide Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung
der Organe beteiligt sein. Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen und kann
zweifelsfrei nachgewiesen werden. Nur die Intensivbehandlung einschließlich maschineller
Beatmung erhält die Herztätigkeit und den Kreislauf künstlich aufrecht und damit
auch die Tätigkeit der übrigen Organe. Die Irreversibilität des Hirnausfalls ergibt
sich entweder durch die Verlaufsbeobachtung oder durch Befunde von zusätzlichen
Untersuchungen mit Geräten. Die in Deutschland vorgeschriebenen Mindestzeiten der
Weiterbeobachtung gehören zu den längsten auf der Welt.
Ist der Hirntod eingetreten und liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, muss noch
abgeklärt werden, ob der Verstorbene medizinisch für eine Organspende geeignet ist.
Ist das der Fall nimmt der Arzt Kontakt zu der regionalen Organisationszentrale der
Koordinierungsstelle auf, die den Organspender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant
in Leiden (Niederlande) meldet.
Die Organe werden in der Regel regional von einem Explantationsteam entnommen und schnellstmöglich
zum Empfänger verschickt. Durch moderne Konservierungslösungen und Kühlboxen werden
die Organe außerhalb des Körpers funktionsfähig erhalten. Die Zeitspanne reicht von
ca. 4 (Herz) bis 40 Stunden (Niere).
Der Zeitpunkt der Organentnahme wird mit den transplantierenden Zentren abgestimmt,
da die Empfänger für die Operation vorbereitet werden müssen.
Organvermittlung
Die Organe dürfen nur in Transplantationszentren übertragen werden. Wurden diese
Organe toten Organspendern entnommen, so spricht man von vermittlungspflichtigen
Organen. Diese dürfen nur transplantiert werden, wenn der geeignete Empfänger
durch eine unabhängige Vermittlungsstelle ermittelt wurde.
Erste Voraussetzung für die mögliche Vermittlung eines Spenderorgans ist, dass
der Patient von einem Transplantationszentrum auf die Warteliste -
die jedes Transplantationszentrum führen muss - aufgenommen wurde.
Die Entscheidung, ob ein Patient auf die Warteliste gesetzt wird erfolgt nach
medizinischen Kriterien, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht einer
Organübertragung.
Alle Wartelisten der Tranplantationszentren Deutschlands werden als eine einheitliche
Warteliste behandelt. Dadurch besteht bundesweit Verteilungsgerechtigkeit. Die
Vermittlung selbst erfolgt ebenfalls nach medizinischen Kriterien, insbesondere
nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Soziale und finanzielle Aspekte spielen
für die Organvermittlung keine Rolle.
Transplantation
Um ein Transplantat zu finden, das eine optimale Gewebeverträglichkeit zwischen
Spender und Empfänger garantiert, werden die sogenannten HLA-Gewebemerkmale bestimmt.
Sobald ein geeignetes Spenderorgan gefunden ist, wird der Patient telefonisch
benachrichtigt und begibt sich zur
Transplantation in die Klinik.
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